Rechtsprechung
   LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17290
LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03 (https://dejure.org/2004,17290)
LSG Berlin, Entscheidung vom 17.09.2004 - L 5 RA 74/03 (https://dejure.org/2004,17290)
LSG Berlin, Entscheidung vom 17. September 2004 - L 5 RA 74/03 (https://dejure.org/2004,17290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Witwenrente nach dem Fremdrentengesetz (FRG); Begrenzung der anrechenbaren Zeiten auf 25 Entgeltpunkte im Fall des Bestehens eines abgeleiteten Rechts eines Begünstigten auf Hinterbliebenenrente neben einem Recht aus eigener Versicherung; Erfüllen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    In ihrem hiergegen erhobenen Widerspruch wies die Klägerin auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. August 2001 hin (B 4 RA 118/00 R) und bat um Überprüfung ihres Auszahlungsanspruchs.

    Sie nimmt nach wie vor Bezug auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. August 2001 (B 4 RA 118/00 R), in welchem unmissverständlich klargestellt worden sei, dass aufgrund der besonderen Funktion der Witwenrente § 22 b Abs. 1 FRG nicht eingreife, wenn eine solche mit einem Recht auf Rente aus eigener Versicherung zusammentreffe.

    Das Sozialgericht Berlin hat die Klage mit Urteil vom 28. Juli 2003 abgewiesen und zur Begründung, wegen deren Einzelheiten auf die Gerichtsakte Bezug genommen wird, im Wesentlichen ausgeführt: Die Kammer folge dem Urteil des BSG vom 30. August 2001 (B 4 RA 118/00 R) nicht.

    Nach den Gesetzesmaterialien soll damit - und zwar ausdrücklich entgegen der noch zu behandelnden Rechtsprechung des BSG u.a. in seinem Urteil vom 30. August 2001 (B 4 RA 118/00 R) - "klargestellt werden", dass auch für einen einzelnen Berechtigten mit Anspruch auf eine eigene Versichertenrente und auf eine Hinterbliebenenrente der Höchstwert für alle seine Renten insgesamt auf 25 Entgeltpunkte begrenzt wird und sichergestellt ist, dass alleinstehende Berechtigte mit mehreren Renten weiterhin eine Rentensumme erhalten, die sich an der Höhe der Eingliederungshilfe orientiert.

    Zudem sind die Berechtigten - wie andere Personen mit einer Rentenberechtigung auch - durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geschützt (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O.; Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.).

    Da durch Art. 14 Abs. 1 GG allein der konkret vorhandene Bestand einer eigentumsgleichen Rechtsposition im Zeitpunkt der zu prüfenden gesetzgeberischen Maßnahme geschützt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 1987, 1 BvR 1052/79, BVerfGE 74, 129, 148), könnte sich die Klägerin daher auf eine derartige nur durch die Eingliederung begründete Rechtsposition schon deshalb nicht berufen, weil sie vor ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland keine derartige Rechtsposition gegenüber der deutschen Rentenversicherung erwerben konnte und zum Zeitpunkt ihres Zuzugs das Rentenrecht in der Ausgestaltung vorgefunden hat, die es durch das WFG erhalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O. sowie Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.).

    In diesem Zusammenhang war der Gesetzgeber nicht verpflichtet, die Leistungen der Rentenversicherung für Spätaussiedler von dieser Zielsetzung auszunehmen, und er durfte insbesondere für Neuzuzügler die Alterssicherung auch grundsätzlich anders ausgestalten als für den von der bisherigen Regelung begünstigten Personenkreis (vgl. BSG, Urteile vom 3. Juli 2002, a.a.O.; vom 30. August 2001, a.a.O.).

    Soweit demgegenüber der 4. Senat des BSG (Urteil vom 30. August 2001, B 4 RA 118/00 R, SozR 3 - 5050 § 22 b Nr. 2; vgl. auch - ihm folgend - LSG NW, Urteil vom 26. August 2003, L 18 KN 27/03; LSG BW, Urteil vom 1. Juli 2003, L 11 RJ 511/03; LSG Brandenburg, Urteil vom 26.08.2003, L 2 RJ 78/03) in den nicht überzeugenden Gründen seiner Entscheidung hervorgehoben hat, der Wert von Hinterbliebenenrenten beruhe nicht auf einer individuellen Rangstellung und dem Maß, in dem der Rentner selbst während seiner aktiven Erwerbsphase im jährlichen Vergleich mit den zeitgleich Versicherten zum damaligen Beitragsaufkommen beigetragen habe, sie leiteten sich vielmehr entsprechend ihrer anders gearteten Funktion, Ersatz für den Unterhalt durch den Verstorbenen zu leisten, ohne eigene Vorleistung des Rentners nach den Gesichtspunkten des Unterhaltsersatzes aus der Rente des Versicherten ab, sind der eindeutige Wortlaut des § 22 b Abs. 1 FRG (so auch Verbandskommentar, Stand Januar 1998, Anm. 4.51 zu § 22 b FRG) sowie die Reichweite des Paradigmenwechsels vom Eingliederungsprinzip zur Fürsorgerente nicht hinreichend beachtet.

    Die Entscheidung des Senats weicht von den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 30. August 2001, B 4 RA 118/00 R, sowie vom 11. März 2004, B 13 RJ 44/03 R, ab und beruht auf dieser Abweichung (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 03.07.2002 - B 5 RJ 22/01 R

    Begrenzung der Entgeltpunkte bei in Wirtschaftsgemeinschaft lebenden

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    Es wäre widersprüchlich und unbillig, sich bei der Höchstgrenze für Eheleute unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit in zulässiger Typisierung an dem gegenüber Alleinstehenden geringeren Bedarf der Eheleute zu orientieren (vgl. dazu BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, B 5 RJ 22/01 R, SozR 3 - 5050 § 22 b FRG Nr. 3), bei alleinstehenden Hinterbliebenen aber keine bedarfsorientierte Betrachtung vorzunehmen mit der Folge, dass Ehegatten rentenrechtlich durch den Tod des Ehepartners auf einmal besser gestellt wären.

    Das sogenannte Eingliederungsprinzip, welches das Fremdrentenrecht lange Zeit prägte, hat keinen Verfassungsrang (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, B 5 RJ 22/01 R, SozR 3 - 5050 § 22 b FRG Nr. 3; BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1977, 1 BvL 17/73, BVerfGE 43, 213, 226 = SozR 5050 § 22 FRG Nr. 5, S. 11).

    Zudem sind die Berechtigten - wie andere Personen mit einer Rentenberechtigung auch - durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geschützt (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O.; Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.).

    Da durch Art. 14 Abs. 1 GG allein der konkret vorhandene Bestand einer eigentumsgleichen Rechtsposition im Zeitpunkt der zu prüfenden gesetzgeberischen Maßnahme geschützt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 1987, 1 BvR 1052/79, BVerfGE 74, 129, 148), könnte sich die Klägerin daher auf eine derartige nur durch die Eingliederung begründete Rechtsposition schon deshalb nicht berufen, weil sie vor ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland keine derartige Rechtsposition gegenüber der deutschen Rentenversicherung erwerben konnte und zum Zeitpunkt ihres Zuzugs das Rentenrecht in der Ausgestaltung vorgefunden hat, die es durch das WFG erhalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O. sowie Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.).

    Dieses setzt nach der Rechtsprechung des BVerfG überhaupt nur ein, wenn durch neue gesetzliche Vorschriften auf (vorrangig grundrechtlich) geschützte Rechtspositionen eingewirkt wird, sei es in Form einer "echten", verfassungsrechtlich nur ausnahmsweise zulässigen, oder in Form einer sogenannten "unechten", unter leichteren Voraussetzungen zulässigen Rückwirkung (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O.).

    Insofern bevorzugt das Fremdrentenrecht Spätaussiedler gegenüber Deutschen, die ihr Arbeitsleben im Ausland außerhalb der Vertreibungsgebiete in Ländern verbracht haben, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O.; Urteil vom 30. August 2001, B 4 RA 87/00 R, SozR 3 - 5050 § 22 b FRG Nr. 1, S. 15).

    In diesem Zusammenhang war der Gesetzgeber nicht verpflichtet, die Leistungen der Rentenversicherung für Spätaussiedler von dieser Zielsetzung auszunehmen, und er durfte insbesondere für Neuzuzügler die Alterssicherung auch grundsätzlich anders ausgestalten als für den von der bisherigen Regelung begünstigten Personenkreis (vgl. BSG, Urteile vom 3. Juli 2002, a.a.O.; vom 30. August 2001, a.a.O.).

    Eine vergleichbare Ausgangslage, Zielsetzung oder Zusicherung besteht hinsichtlich der von Spätaussiedlern in ihren Herkunftsgebieten erworbenen Rentenansprüche nicht (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O.; Urteil vom 1. Dezember 1999, a.a.O.; Urteil vom 9. September 1998, B 13 RJ 5/98 R, SozR 3 - 5050 § 22 FRG Nr. 6, S. 17).

  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    § 22 b FRG ist Ausdruck eines generell vollzogenen Systemwechsels vom Eingliederungsprinzip hin zu einer bloßen Fürsorgeleistung im Sinne einer Grundsicherung durch die Rentenversicherung (vgl. BSG a.a.O.; Urteil vom 30. August 2001, B 4 RA 87/00 R, SozR 3 - 5050 § 22 b FRG Nr. 1, S. 29; Urteil vom 1. Dezember 1999, B 5 RJ 26/98 R, SozR 3 - 5050 § 22 FRG Nr. 7, S. 25 f.).

    Es erscheint schon fraglich, ob das Eingliederungsprinzip bei Statusdeutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG eine durch versicherungspflichtige Beschäftigung im Ausland erworbene Rechtsposition in eine durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte rentenversicherungsrechtliche Rechtsposition transformiert hat (vgl. BSG, Urteil vom 1. Dezember 1999, B 5 RJ 26/98 R, SozR 3 - 5050 § 22 FRG Nr. 7, S. 26 ff.).

    Der für die Neuregelung gewählte Stichtag (7. Mai 1996) knüpft sachlich gerechtfertigt an den Zeitpunkt der Kabinettsentscheidung über die Einbringung des WFG und die darauf folgende Unterrichtung der Öffentlichkeit an; damit verbundene Härten sind hinzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Dezember 1999, a.a.O.).

    Eine vergleichbare Ausgangslage, Zielsetzung oder Zusicherung besteht hinsichtlich der von Spätaussiedlern in ihren Herkunftsgebieten erworbenen Rentenansprüche nicht (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O.; Urteil vom 1. Dezember 1999, a.a.O.; Urteil vom 9. September 1998, B 13 RJ 5/98 R, SozR 3 - 5050 § 22 FRG Nr. 6, S. 17).

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    Dabei ist der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers weiter bemessen, wenn Regelungen zur Beseitigung der beim Zusammenbruch des Deutschen Reiches vorhandenen Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand und zur Beseitigung sonstiger Kriegsfolgelasten betroffen sind (BVerfG, Beschluss vom 12. November 1996, 1 OiY 4/98 [richtig: 1 BvL 4/88 - d. Red.] , BVerfGE 95, 143, 155).

    Die Gründe, welche das Eingliederungsprinzip für Übersiedler aus der DDR in die alte Bundesrepublik getragen und gerechtfertigt hatten, waren mit der Herstellung der deutschen Einheit entfallen (BVerfG, Beschluss vom 12. August 1996, 1 BvL 4/88, BVerfGE 95, 143, 157).

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 44/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    Die Ausführungen des 13. Senats des BSG in seinem Urteil vom 11. März 2004 (B 13 RJ 44/03 R) vermögen ebenso wenig zu überzeugen.

    Die Entscheidung des Senats weicht von den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 30. August 2001, B 4 RA 118/00 R, sowie vom 11. März 2004, B 13 RJ 44/03 R, ab und beruht auf dieser Abweichung (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    § 22 b FRG ist Ausdruck eines generell vollzogenen Systemwechsels vom Eingliederungsprinzip hin zu einer bloßen Fürsorgeleistung im Sinne einer Grundsicherung durch die Rentenversicherung (vgl. BSG a.a.O.; Urteil vom 30. August 2001, B 4 RA 87/00 R, SozR 3 - 5050 § 22 b FRG Nr. 1, S. 29; Urteil vom 1. Dezember 1999, B 5 RJ 26/98 R, SozR 3 - 5050 § 22 FRG Nr. 7, S. 25 f.).

    Insofern bevorzugt das Fremdrentenrecht Spätaussiedler gegenüber Deutschen, die ihr Arbeitsleben im Ausland außerhalb der Vertreibungsgebiete in Ländern verbracht haben, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O.; Urteil vom 30. August 2001, B 4 RA 87/00 R, SozR 3 - 5050 § 22 b FRG Nr. 1, S. 15).

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/98 R

    Fremdrentenrecht - Kürzung von Entgeltpunkten - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    Eine vergleichbare Ausgangslage, Zielsetzung oder Zusicherung besteht hinsichtlich der von Spätaussiedlern in ihren Herkunftsgebieten erworbenen Rentenansprüche nicht (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O.; Urteil vom 1. Dezember 1999, a.a.O.; Urteil vom 9. September 1998, B 13 RJ 5/98 R, SozR 3 - 5050 § 22 FRG Nr. 6, S. 17).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    Nimmt der Gesetzgeber Differenzierungen vor, die zum Nachteil von Ehe und Familie wirken, so verpflichtet ihn Art. 6 Abs. 1 GG, den besonderen Schutz zu beachten, den der Staat Ehe und Familie schuldet (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 256).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    Im Übrigen obliegt es der Entscheidung des Gesetzgebers, auf welche Weise und in welchem Umfang er unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer gleichwertiger Staatsaufgaben soziale Hilfe gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990, 1 BvL 20, 26/84, 4/86, BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3 - 5870 § 10 Nr. 1, S. 5 [Kindergeldkürzung]).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RA 74/03
    Da durch Art. 14 Abs. 1 GG allein der konkret vorhandene Bestand einer eigentumsgleichen Rechtsposition im Zeitpunkt der zu prüfenden gesetzgeberischen Maßnahme geschützt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 1987, 1 BvR 1052/79, BVerfGE 74, 129, 148), könnte sich die Klägerin daher auf eine derartige nur durch die Eingliederung begründete Rechtsposition schon deshalb nicht berufen, weil sie vor ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland keine derartige Rechtsposition gegenüber der deutschen Rentenversicherung erwerben konnte und zum Zeitpunkt ihres Zuzugs das Rentenrecht in der Ausgestaltung vorgefunden hat, die es durch das WFG erhalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O. sowie Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.).
  • BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 44/98 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - nichtdeutscher Ehegatte -

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2003 - L 18 KN 27/03

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2003 - L 11 RJ 511/03

    Entgeltpunktebegrenzung nach § 22b FRG

  • LSG Brandenburg, 26.08.2003 - L 2 RJ 78/03

    Anspruch auf Zahlung der Hinterbliebenenrente ; Verneinung eines Anspruchs wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 64/03

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 2 KN 42/03

    Rentenversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - L 5 KN 2/02

    Begrenzung des Umfangs von Leistungen durch das Fremdrentengesetz (FRG)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 139/04

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung bei Zusammentreffen

    Der Senat ist der Überzeugung, dass auch die durch § 22b Abs. 1 S 1 FRG idF vom 25.9.1996 angeordnete Begrenzung der anrechenbaren Zeiten nach dem FRG auf 25 Entgeltpunkte nicht nur Renten aus eigener Versicherung betraf, sondern ebenso vorzunehmen war, wenn dem Begünstigten neben einem Recht aus eigener Versicherung ein abgeleitetes Recht auf Hinterbliebenenrente zustand (vgl LSG Schleswig vom 12.8.2004 - L 5 KN 5/03, LSG Berlin vom 17.9.2004 - L 5 RA 74/03, LSG Essen vom 30.7.2003 - L 8 RJ 64/03 und LSG Stuttgart vom 29.10.2003 - L 3 RJ 2485/03, entgegen BSG vom 30.8.2001 - B 4 RA 118/00 R = BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 2, BSG vom 11.3.2004 - B 13 RJ 44/03 R = BSGE 92, 248 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 und BSG vom 7.7.2004 - B 8 KN 10/03 R = BSGE 93, 85 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 2).

    Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein (zuletzt Urteil vom 12.08.2004, Az: L 5 KN 5/03) und dem LSG Berlin (vgl zuletzt Urteil vom 17.09.2004, Az: L 5 RA 74/03) sowie verschiedenen anderen LSGen der Überzeugung, dass auch die durch § 22 b Abs. 1 S 1 FRG aF angeordnete Begrenzung der anrechenbaren Zeiten nach dem FRG auf 25 Entgeltpunkte nicht nur Renten aus eigener Versicherung betraf, sondern ebenso vorzunehmen war, wenn dem Begünstigten neben einem Recht aus eigener Versicherung ein abgeleitetes Recht auf Hinterbliebenenrente zustand (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2003, Az: L 8 RJ 64/03, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2003, Az: L 3 RJ 2485/03).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2006 - L 8 R 469/05

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Der von der Klägerin geltend gemachten Auslegung des § 22 b Abs. 1 Satz 1 FRG nach Maßgabe des Urteils des BSG vom 30. August 2001 aaO; bestätigt durch Urteil vom 21. März 2003 - B 13 RJ 44/03 R) sei nicht zu folgen (Hinweis auf LSG Berlin, Urteil vom 17. September 2004 - L 5 RA 74/03 - und LSG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 30. Juli 2003 - L 8 RJ 64/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht